Allgemeines zum Holzverkauf
Sehr geehrter Waldbesitzer,
anbei möchten wir Ihnen einige wichtige Hinweise zum bevorstehenden Holzeinschlag geben, damit ein reibungsloser Ablauf von Einschlag/Verkauf erfolgen kann:
1) Suchen Sie bitte rechtzeitig den Kontakt zum zuständigen Revierleiter und lassen Sie sich von ihm eingehend fachlich beraten.
2) Dann leiten Sie bitte das vollständig ausgefüllte Beratungsblatt mit Vermittlungsauftrag an die WBV - Geschäftsstelle weiter.
3) Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Geschäftstelle über die Aushaltungskriterien, sowie über die Preise des anfallenden Holzes.
4) Die Geschäftsstelle vermittelt Ihnen gerne einen Waldwart zum Auszeichnen und zur Aufnahme Ihres Holzes; Sprechen Sie aber diese Termine bitte frühzeitig mit dem Waldwart ab, damit Sie in der Einschlagssaison keine Verzögerungen Ihres Holzeinschlages haben.
5) Informieren Sie die Geschäftstelle über den Hiebsbeginn, sowie über das Ende der Hiebsmaßnahme (d.h. wenn das Holz verkaufsbereit gepoltert ist).
6) Poltern Sie Ihr Holz ordnungsgemäß, d.h. legen Sie Ihre Stämme aufeinander, nicht lose nebeneinander.
7) Achten Sie auf ganzjährig LKW-fahrbare Wege. Insbesondere beim Abtransport der Fixlängen ist auf eine ausreichende Wendemöglichkeit für LKW mit Anhänger zu achten.
8) Führen Sie Ihre Hiebsmaßnahme in Absprache mit Ihrem Obmann und möglichst gleichzeitig mit den anderen Waldbesitzern Ihrer Ortschaft durch, so dass der Waldwart nur einmal zur Aufnahme anfahren muss.
9) Wenn möglich achten Sie darauf, das pro Sortiment und Waldort mindestens 25 – 30 fm (eine LKW Ladung) anfallen. Ausnahme Fixlänge: hier reichen 13 fm pro Waldort. Im Laubholz - und Wertholzbereich können auch kleinere Mengen vermarktet werden. Sollte die Menge eines Waldbesitzers zu gering sein, hilft oft ein Gespräch mit dem „Nachbarn“, um gemeinsam die Mindestmengen zu erreichen.
10) Legen Sie den Holzeinschlag nicht in den März oder April (Bläue, Holzqualität- und Preisminderung durch Nadelnutzholzbohrer), sondern beginnen Sie frühzeitig (im September /Oktober) mit dem Einschlag. Der Laubholzeinschlag sollte im Januar abgeschlossen sein. Beachten Sie die Termine im Mitteilungsblatt. Ziel muss es sein, wertvolles Holz und Laubholz im Winter zu schlagen, für Massenware aus Durchforstungen jedoch den Einschlag über das gesamte Jahr zu verteilen.
Stand