WBV Lichtenfels Staffelstein
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Aktuelles

  Mitgliederschulung  

Wald und Klimawandel

Termin: Donnerstag, 16. Juli 2026
Uhrzeit: 17:00 bis 19:00 Uhr
Schulungsort: Am Herberg bei Lichtenfels
Treffpunkt: Wanderparkplatz Herberg (Alte Coburger Straße)
Koordinaten - Treffpunkt: 50.159049, 11.054765
Google Plus Code - Treffpunkt: 5353+JW6 Lichtenfels
Link - Treffpunkt: Wanderparkplatz am Herberg

 

Zweistündiger Rundgang am Herberg bei Lichtenfels zum Thema Wald und Klimawandel.

Anhand einzelner Bestände wird gezeigt, welche Auswirkungen der Klimawandel auf unsere Wälder hat; v.a. geht es um Veränderungen am Standort (Wasserverfügbarkeit, Temperatur), Auswirkungen auf verschiedene Baumarten (Fichte, Kiefer, Buche, Eiche u.a.) und Reaktionsmöglichkeiten (Umbau zu klimatoleranten und standortgerechten Mischbeständen).

Die Wanderung wird begleitet von einem Mitarbeiter der WBV Lichtenfels-Staffelstein und Förster Wolfgang Weiß vom AELF Coburg-Kulmbach.

 

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

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  Mitgliederschulung  

"Holzqualität durch Astung steigern"

Termin: Dienstag, 14. Juli 2026
Uhrzeit: 16:00 bis 18:00 Uhr
Schulungsort: Stadtwald Bad Staffelstein
Treffpunkt: Rettungspunkt LIF-2016 - Feuerwehrhaus Horsdorf
Koordinaten - Treffpunkt: 50.08185, 11.01369
Google Plus Code - Treffpunkt: 32J7+PFW Bad Staffelstein
Link - Treffpunkt: Rettungspunkt LIF-2016

Mitbringen: Eigener Helm und Handschuhe, ggf. Astungsäge

 

Sie haben in den vergangenen 20 Jahren Kirschen, Douglasien oder Esskastanien gepflanzt? Dann informieren Sie sich bei dieser Veranstaltung darüber, wie Sie durch eine leicht durchführbare Astung die Qualität Ihres Bestandes enorm steigern können.

Thema sind die Hintergründe zur Astung sowie die praktische Umsetzung. Die Astung kann von jedem Teilnehmer ausprobiert und geübt werden. Hierfür bitte eigenen Helm mit Visier und Arbeitshandschuhe mitbringen.

Nach Teilnahme an der Schulung können Sie die Wertastung an Ihrem eigenen Bestand fachgerecht und sicher selbst durchführen und damit spätere Holzerlöse erheblich steigern.

 

Um Anmeldung in der WBV-Geschäftsstelle wird gebeten.

 

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  Wichtige Mitgliederinformation  

WVO Logo deutsch

 

  NO DEAL  

zu weiteren Eingriffen in Bewirtschaftung und Eigentumsrechten – Jetzt dürfen wir nicht mehr schweigen!
Es geht um die Zukunft unserer Wälder!

Die Wiederherstellungsverordnung (W-VO) ist die einschneidendste Verschärfung des europäischen Umweltrechts seit Natura 2000 und dieses Mal ist der gesamte Wald betroffen.
In einem Hau-Ruck-Verfahren werden im Moment Tatsachen mit weitreichenden Folgen für unseren Wald, unser Eigentum und die Bewirtschaftung geschaffen.

  • Spätestens bis 2030 werden unsere Wälder flächendeckend kartiert – mit einem regelmäßigen Monitoring und Berichtspflichten.

  • Unsere Zukunft: Lebensraumtypen und gesetzlich vorgeschriebene Baumarten, die laut allen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Prognosen in 50 Jahren von vielen Standorten getilgt sein werden. Waldumbaumaßnahmen müssen ggfs. rückabgewickelt werden.

  • Rückwärtsgang beim Waldumbau: Erst wenn ein vorgeschriebener Lebensraum vollständig zerstört ist, darf ein klimaresilienter Mischwald begründet werden.

  • Der „gute Zustand“ wird zum Betriebsrisiko, da künftig auch außerhalb von FFH-Gebieten ein Verschlechterungsverbot gelten wird!

  • Die Finanzierung der Umsetzung ist völlig unklar. Weder in der EU noch auf Bundesebene gibt es zusätzliche Finanzmittel.

  • Die sich immer weiter verschärfende Rechtsprechung führt dazu, dass das Risiko für Waldbesitzende, „mit einem Bein im Gefängnis zu stehen“, zunimmt.

Was ist die Wiederherstellungsverordnung?

Es begann mit einem politischen Eklat. 2024 wurde das Nature Restauration Law (NRL), die Wiederherstellungsverordnung, mit nur knapper Mehrheit verabschiedet. Ausschlaggebend war die Stimme der damaligen österreichischen Umweltministerin, die entgegen der Koalitionsabsprache im Umweltrat dem NRL zugestimmt hat. Von Anfang an war die Verordnung umstritten und wurde emotional diskutiert. Dabei ging es nicht um das grundsätzliche Ziel – die langfristige und nachhaltige Erholung biodiverser und widerstandsfähiger Ökosysteme durch die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, die Anpassung an den Klimawandel sowie die Verbesserung der Ernährungssicherheit -, sondern wie dies konkretisiert und erreicht werden soll.

Mit Käseglocke und statischen Ansätzen von vorgestern, können die Herausforderungen des Klimawandels nicht angegangen werden!

In einem engen zeitlichen Korsett sind Lebensraumtypen und Arthabitate in und außerhalb von Natura 2000-Gebieten zu erhalten und wiederherzustellen – egal ob die Rahmenbedingungen für diese in Zeiten des Klimawandels noch bestehen. Waldumbaumaßnahmen müssen ggfs. rückabgewickelt werden. Hierfür hat Brüssel hoch ambitionierte prozentuale Zielwerte festgelegt. Wenn dann ein guter Zustand erreicht ist, gilt ein Verschlechterungsverbot. Es droht ein Natura 2000 2.0 - und das über die FFH- und Vogelschutzgebiete hinaus und in einer ganz neuen Dimension!

Zusätzlich sind auf der gesamten Waldfläche notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um die biologische Vielfalt zu verbessern. Dies wird anhand von noch zu bestimmenden Indikatoren bewertet, deren Zielwerte erst in den kommenden Jahren festgelegt werden. Aber bereits heute gibt es hierzu wilde Phantasievorstellungen.

Die Erfassung des Ist-Zustands ist auf Basis des aktuellen Natura 2000-Monitoringberichts erfolgt. Dieser hat erstmals nicht mehr die Daten der Bundeswaldinventur (BWI) als Grundlage, sondern folgt einer ganz neuen Systematik. Der Zustand unserer Wälder wurde schlagartig schlechter bewertet und eine viel größere Fläche ist wiederherzustellen!

Mit der W-VO wurde in Brüssel neben Natura 2000, EUDR, RED III, Biodiversitätsstrategie oder der Umweltstrafrecht-Richtlinie usw. ein weiteres bürokratisches Regelwerk beschlossen, das tief in die Forstwirtschaft und die Wälder und damit in unser Eigentum eingreift.

Statt Vernunft und Verantwortung zu stärken, Waldbesitzende und Forstbetriebe bei den Herausforderungen des Klimawandels und dem Aufbau resilienter Wälder zu unterstützen, soll das Gesetz Landschaften wiederherstellen, die es unter den Folgen des Klimawandels teilweise gar nicht mehr geben wird. Es wird ein Zurück zu statischen Lebensraumtypen und Arthabitaten ausgerufen. Praktische Erfahrungen und wissenschaftliche Realitäten werden ausgeblendet. Die Folgen sind ökonomisch und ökologisch unkalkulierbar. Die klimafreundlichste Branche Forst und Holz wird ausgebremst.

Statt nach vorne zu denken, verordnet die Politik entgegen allen Prognosen und wissenschaftlichen Erkenntnissen ein zurück und das mit gravierenden Folgen für unsere Wälder und unser Eigentum!

Viele Fragen lässt Brüssel offen. Das führt aber nicht zu Handlungsspielräumen für Mitgliedsstatten, sondern zu Rechtsunsicherheit. Gerichte und die EU-Kommission werden die Auslegung in den kommenden Jahren bestimmen.

Statt einem „falschen“ Green Deal zu folgen, sagen wir NO DEAL!

  • Wir sind nicht einverstanden mit der Ausgestaltung und dem völlig falschen Ansatz der W-VO.

    Die W-VO schwächt und zerstört unsere Wälder, verhindert den Aufbau resilienter Zukunftswälder und schreibt vor, dass der unverzichtbare Waldumbau auf Teilflächen wieder rückabgewickelt wird. Das verhindert künftig die Bereitstellung wichtiger Ökosystemleistungen für uns alle und schadet auch der Biodiversität und Artenvielfalt!

  • Wir sind nicht einverstanden, dass die EU nicht die Schwachstellen und Irrwege der W-VO angeht, sondern aus Angst, dass die Verordnung heute keine Mehrheiten mehr finden könnte, weiter in der Sackgasse stecken bleibt!

  • Wir sind nicht einverstanden, dass der Bund und die Länder die W-VO über die Köpfe der Betroffenen umsetzt und die Folgen verharmlost.

Die Umsetzung der W-VO muss jetzt gestoppt werden. Die W-VO ist noch einmal ganz neu zu denken.Wir brauchen einen Neustart. Einen Neustart, der uns Betroffene von der ersten Stunde an auf Augenhöhe aktiv einbindet, der Eigentum respektiert, der konsequent und verlässlich auf Freiwilligkeit setzt und realistische fachliche Ziele vorgibt.

#LandschafftZukunft!

 

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  AELF Coburg-Kulmbach  

Neue waldbauliche Förderrichtlinie mit digitaler Antragstellung

 > Digitalisierung Förderung - Broschüre des StMELF

 Ab 1. Juli 2025 wird es in Bayern eine neue waldbauliche Förderrichtlinie (WALDFÖPR 2025) geben. Die Antragsstellung von waldbaulichen Fördermaßnahmen wird ab diesem Zeitpunkt ausschließlich digital über das Waldförderportal (WFP) in iBALIS möglich sein. Bereits jetzt können Waldbesitzende aktiv werden und die notwendigen Zugangsdaten beantragen, falls noch keine vorhanden sind. Um sich in iBALIS anmelden zu können, ist eine gültige Betriebsnummer und ein Passwort (= PIN) notwendig. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Bayerischen Waldbesitzer-Portal (www.waldbesitzer-portal.bayern.de).

Um einen reibungslosen Richtlinienübergang von der WALDFÖPR 2020 auf die neue WALDFÖPR 2025 zum 1. Juli 2025 sicherzustellen, ist ab Juni 2025 keine Antragstellung auf Grundlage der aktuell gültigen WALDFÖPR 2020 mehr möglich. Förderanträge, die noch nach der bisherigen Richtlinie bewilligt werden sollen, müssen bis spätestens 30. Mai 2025 vollständig bei Ihrem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingegangen sein.

 1. Haben Sie eine Betriebsnummer?

 Nein

Stellen Sie einen schriftlichen oder elektronischen Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer bei Ihrem AELF.

 Ja

Haben sich Ihre persönlichen Daten seit Zuteilung der Betriebsnummer geändert?

 Ja

Stellen Sie einen Antrag auf Änderung der Adressdaten bei Ihrem AELF.

 Nein

Die Betriebsnummer kann verwendet werden.

 2. Haben Sie eine PIN (Passwort)?

 Nein

Sie können die PIN telefonisch, schriftlich oder per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) beim Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV) anfordern (evtl. kostenpflichtig). Dabei werden PINs ausschließlich auf dem Postweg an die von der Adressdatenstelle (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) hinterlegte Postanschrift gesendet.

 Ja

Die PIN kann verwendet werden.

 

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Geschäftsstelle WBV

Kronacher Str. 23
96215 Lichtenfels
Telefon: 09571 73563
E-Mail: info@wbv-lif-sta.de

Sprechzeiten:
Mo, Mi, Fr von 09.00 bis 10.00 Uhr
und Di, Do von 09.00 bis 12.00 Uhr

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