Waldpflegevertrag
Für Waldbesitzer, die aus verschiedenen Gründen ihren Waldbesitz nicht mehr selbst bewirtschaften können oder wollen, bietet die WBV Lichtenfels-Staffelstein Waldpflegeverträge an. Hierbei bleibt der Wald im Eigentum des Besitzers, der die Entscheidungen, ob und welche Maßnahmen durchgeführt werden, trifft. Je nach Gestaltung der Verträge werden Aufgaben und Verantwortung der Waldbesitzer auf die WBV übertragen. Neben der betrieblichen Beratung können alle im Wald anfallenden Arbeiten, wie Pflanzung, Pflege, Durchforstungen und Verjüngungsnutzungen von der WBV organisiert und durchgeführt werden. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um den Verkauf des Holzes! Weitere Aufgaben wie z. B. der Waldschutz (regelmäßige Borkenkäferkontrollen) und die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht werden ebenso auf die WBV übertragen.
Die forstlichen Fachkenntnisse, die bei der Bewirtschaftung der zu betreuenden Wälder erforderlich sind, bringt der WBV-Mitarbeiter Harald Quinger (B.Sc) mit. In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen staatlichen Revierleitern vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind sie für die Betreuung der Waldpflegeverträge zuständig.
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