Aktuelles
Sonn- und Feiertagsarbeit - Einschlag von Fichtenbeständen
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Sonn- und Feiertagsarbeit - Einschlag von Fichtenbeständen, welche aktuell vom Borkenkäfer befallen sind um schwere Folgeschäden zu vermeiden
Um die Borkenkäfersituation in Oberfranken einzudämmen, kann auch dieses Jahr wieder auf die Möglichkeit der Sonn- und Feiertagsarbeit zurückgegriffen werden. Diese Ausnahmeregelung nach §10 Abs. 1 Nr. 12 ArbZG erfolgt um durch schnelles Arbeiten weitere Folgeschäden zu verringern.
Den Ausnahmetatbestand erfüllen aktuell vom Borkenkäfer befallene Fichten und auch geworfene, angeschobene oder gebrochene Stämme der letzten Stürme. Diese Ausnahmeregelung gilt auf Nachfrage nur für den Regierungsbezirk Oberfranken.
Bitte beachten Sie, dass für lärmintensive Arbeiten an Sonn- bzw. Feiertagen auch bei den Kommunen bezüglich des Lärmschutzes eine Zuständigkeit besteht. Diese sollten daher auch informiert werden.